Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Ulis – Gitarrenschule
Gitarrenunterricht
Uli Gehring
Antoniusstr. 43
48268 Greven
Tel.: 02571/8771410
Handy: 0173/5303106
Email: uligehring@online.de

Gläubiger ID: DE ZZZ00000509107

AGB

Unterrichtsbedingungen

§1 Anmeldungen
Anmeldungen sind jederzeit möglich und schriftlich an die folgende Adresse zu richten: 
Uli Gehring
, Antoniusstr. 43, 48268 Greven
Die erste Schnupperstunde ist kostenlos.

§2 Ferienregelung
Der Unterricht findet in der Regel einmal wöchentlich statt. 
Die genauen Unterrichtszeiten sind im Unterrichtsvertrag festgelegt. Während der gesetzlichen Schulferien sowie an gesetzlichen Feiertagen, Rosenmontag und Kirmesmontag und an den schulinternen unterrichtsfreien Tagen entfällt der Unterricht.

§3 Unterrichtskosten/Zahlungen
Der Schüler/Die Schülerin bezahlt den Unterricht ganzjährig per monatlichen Bankeinzug durch Uli Gehring, Antoniusstr. 43, 48268 Greven
oder
bar in der jeweils ersten Unterrichtstunde des Monats an den Lehrer. Unter Berücksichtigung der Schulferien und Feiertage ergibt ein jährliches Stundenkontingent von 36 Unterrichtsstunden pro Kalenderjahr. D.h. bei Vertragsabschluss „kauft“ man sich 36 Unterrichtstunden, deren Gesamtkosten durch 12 geteilt
gleichmäßig auf die 12 Monate eines Kalenderjahres verteilt werden und per monatlichen Bankeinzug oder bar bezahlt werden müssen. Der Schüler/Die Schülerin erhält mtl. die Rechnung/Quittung über die eigenen Unterrichtsstunden.

§4 Unterrichtsausfall seitens des Lehrers
Ich garantiere 36 Unterrichtsstunden im Jahr. Bei
weniger als 36 erteilten Stunden im Jahr (Faustregel: 52 Kalenderwochen abzgl. der Ferien- und Feiertage der allgemeinbildenden Schulen in NRW) wird nach Absprache jede weitere nicht erteilte Stunde voll zurückerstattet bzw. nachgeholt.

Für die Erfassung der real geleisteten Unterrichtsstunden wird eine Unterrichtsliste geführt. Kann ein Schüler/eine Schülerin an zwei von mir angegebenen Nachholterminen nicht teilnehmen, so verfällt der Anspruch auf diese Stunden. Nachholtermine werden in die Herbst- bzw. Weihnachtsferien gelegt.

§5 Unterrichtsversäumnisse seitens des Schülers/der Schülerin
Wird eine Unterrichtsstunde von dem Schüler/der Schülerin nicht wahrgenommen, besteht seitens des Schülers/der Schülerin kein Anspruch auf eine Nachholpflicht (§613 BGB) oder Erstattung des anteiligen Entgelts. In solchen Fällen bitte ich um eine rechtzeitige telefonische Benachrichtigung, mind. 24 Stunden im Voraus.
Kann ein Schüler/eine Schülerin aufgrund einer längeren Erkrankung oder anderen Gründen für einen längere Zeit (mehr als 3 Wochen) nicht am Unterricht teilnehmen, so kann gesondert verhandelt werden.

 §6 Abmeldungen/Kündigungen
Abmeldungen sind jederzeit möglich und müssen schriftlich erfolgen. Die Unterrichtsverträge können meinerseits jederzeit ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. 
Der Unterrichtsvertrag gilt für 6 Monate und verlängert sich automatisch, wenn dieser nicht 4 Wochen vor Vertragsende schriftlich gekündigt wird. Die ersten 14 Tage gelten als Probezeit und sind sofort kündbar.

§7 Lehrmittel
Die erforderlichen Lehrmittel (Noten, Unterrichtsbücher, CD-Rohlinge, etc.) müssen von dem Schüler/der Schülerin bezahlt werden. Kopierkosten sind bereits in den monatlichen Unterrichtskosten mit erfasst.